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Mitte des Jahres müssen KRITIS-Unternehmen ihre IT-Sicherheit nachweisen

TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA stellt eine rege Nachfrage nach Unterstützungsleistungen fest

Im Mai 2018 mussten die ersten KRITIS-Unternehmen das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) vollständig umgesetzt haben. Bis Mitte dieses Jahres müssen alle weiteren KRITIS-Unternehmen entsprechend dem BSI-Gesetz §8a erstmals einen dokumentierten Nachweis der anforderungsgerechten Umsetzung durch eine qualifizierte Prüfstelle erbringen. Wer den Stichtag 30. Juni 2019 für den Nachweis nicht einhält, dem drohen Bußgelder.

Mit dem 2015 in Kraft getretenen IT-SiG verfolgt die Bundesregierung das Ziel, eine signifikante Verbesserung ...

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