Kürzlich berichteten wir über den Fall eines mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes, welches seit dem 06. November 2020, das sind nunmehr volle 23 Wochen, keine Kindertagesbetreuung im Hertha-Schulz-Haus erhält, dessen Rechtsträger ist der Verein Oberlin Lebenswelten / Oberlinhaus.
Volle 23 Wochen keine Tagesförderung, trotz bestehendem Rechtsanspruch, ausgestellt durch den Kita-Tipp der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam sowie trotz eines bestehenden Vertrages, zwischen der Stadt Potsdam, dem Hertha-Schulz-Haus und den Eltern des schwerbehinderten Kindes.
Bis zum heutigen Montag, 19. April ...
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2021