Essen (ots) – Das Bundesfinanzministerium (BMF) verbessert die Bedingungen für eine Spende von Textilien an gemeinnützige Organisationen. Das Ministerium reagiert mit der Billigkeitsregelung auf die coronabedingt großen Mengen unverkaufter Saisonware im Einzelhandel, denen ansonsten die Vernichtung droht. Der Dachverband begrüßt die Regelung und ist bereit Ware zu übernehmen: „Mit unserem Netzwerk können wir Lösungen für kleine, inhabergeführte Einzelhändler wie auch für größere Brands mit zentralen Lagerbeständen unkompliziert und flexibel vermitteln. Dabei berücksichtigen wir auch die Verwendungswünsche der Spender“, führt Thomas ...
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2021