Wirkungsvolle Kontrollen und lückenlose Dokumentation
Dreieich/Düsseldorf, 15.11.2021. Durch die Einführung des §2b Umsatzsteuergesetz hat die Komplexität der Besteuerung von Kommunen stark zugenommen. Dies birgt massive Risiken durch eine möglicherweise unzutreffende Besteuerung. Auch die Korrekturmöglichkeiten einer unrichtigen Steuerdeklaration hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren stark reduziert. Dadurch soll die Selbstanzeige eingeschränkt werden und bereits das Abwarten von Korrekturen durch das Finanzamt bzw. durch die Betriebsprüfung kann somit künftig eine strafbare Handlung sein. Kann eine Kommune ...
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