Beachtung! Alle Bestandsverwaltungssysteme, Registrierkassen und Buchhaltungssoftware sollten bis Ende Juni angepasst werden.
Die vom Bund vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 beschlossene vorübergehende Senkung der Umsatzsteuersätze betrifft alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche.
Alle Bestandsverwaltungssysteme, Registrierkassen und Buchhaltungssoftware sollten bis Ende Juni angepasst werden.
Wir stehen Ihnen mit technischer Beratung und Unterstützung zur Verfügung und bieten Ihnen zwei Möglichkeiten, um die technische Änderung der Mehrwertsteueranpassung in SAP Business One vorzunehmen:
Schritt für Schritt Anweisungen
Wir geben ...
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