Karliczek: Die Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter ist ein Gewinn für Bildungs- und Forschungseinrichtungen

Berlin (ots) – Bundestag hat Anpassungen des Urheberrechts beschlossen/Erleichterungen bei der Nutzung von Werken für die digitale Forschung und Bildung

Zur gestrigen Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes durch den Deutschen Bundestag erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

„Das Urheberrecht ist ein zentraler Rechtsbereich für unsere digitale Gesellschaft. Beinahe jede und jeder ist mit dem Urheberrecht konfrontiert, wenn er das Internet und insbesondere die unterschiedlichen Online-Plattformen nutzt. Die heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform ist ein wichtiger Schritt, der das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpasst, und ein entscheidender Beitrag zu innovationsfreundlicheren Rahmenbedingungen in Deutschland. Ich freue mich, dass es im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, für den Bereich Bildung und Forschung dadurch Rechtssicherheit zu schaffen, wie digitale Werke im Unterricht, in der Lehre oder in der Forschung genutzt werden dürfen und Neues geschaffen werden kann. Drei Punkte stehen hierbei für mich im Vordergrund:

Erstens wird mit der dauerhaften Entfristung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG), das am 1.3.2018 zunächst für fünf Jahre befristet in Kraft getreten war, jetzt die für eine effektive Nutzung der eröffneten Möglichkeiten erforderliche Planungssicherheit geschaffen. Denn digitale Nutzungen setzen digitale Investitionen voraus, die mit einem befristeten Gesetz im Rücken aber nur schwer zu leisten sind.

Zweitens: Daten sind eine unentbehrliche Grundlage für viele Forschungsvorhaben. Die Datenstrategie der Bundesregierung sieht deshalb vor, in neuen Gesetzen forschungsfreundliche Zugangsregelungen zu schaffen. Ähnlich wie kürzlich im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird ein solcher Zugangsanspruch nun auch im neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) eingeführt.

Der dritte Punkt von großer Tragweite liegt darin, dass die digitale Zukunftstechnologie des sogenannten Text- und Data-Mining für Forschungszwecke nicht-kommerzieller Einrichtungen wie auch für die Wirtschaft grundsätzlich vergütungsfrei ausgestaltet wird. Darunter versteht man eine wissenschaftliche Methode, die mit Hilfe von auf Algorithmen basierenden Analyseverfahren neue wissenschaftliche Thesen entwickelt oder bestehende Thesen überprüft. Hiervon werden nicht zuletzt Unternehmensgründerinnen und -gründer im Bereich der Künstlichen Intelligenz profitieren können.“

Hintergrund:

Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der ‚Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt‘ (EU) 2019/790 (DSM-RL) kommt eines der größten Gesetzgebungsverfahren der letzten 20 Jahre im Urheberrecht zu seinem Ende. Mit der Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht ist nun die schwierige Aufgabe gelungen, alle Interessen angemessen zu berücksichtigen und das Urheberrecht ins digitale Zeitalter zu transformieren. Das war wichtig, um die Nutzungen im Internet für alle rechtssicherer zu gestalten, Bildung und Forschung mit europäisch einheitlichen Rechten auszustatten, die es ihnen erlauben, Werke für den Unterricht, der Lehre oder der Forschung zu nutzen und Neues zu schaffen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sowohl das europäische Gesetzgebungsverfahren als auch das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie intensiv begleitet und sich stark für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht eingesetzt.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Urheberrecht, speziell auch zum Urheberrecht in Forschung und Lehre finden sich unter Urheberrecht – BMBF Digitale Zukunft (bildung-forschung.digital) (https://www.bildung-forschung.digital/de/urheberrecht-2642.html)

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