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Josip Heit zum G999: „Kritik in der Sache kann man diskutieren, Verleumdung wird angezeigt“

Unter Kritik versteht man die Beurteilung anhand von Maßstäben. Neben der Bedeutung der prüfenden Beurteilung und deren Äußerung in entsprechenden Worten bezeichnet die Kritik – insbesondere in der Verbform kritisieren ebenso wie die Monierung, auch eine Beanstandung oder Bemängelung, sofern Kritik in der Sache geführt wird, ist dies Teil unserer Demokratie:
Verleumdung hingegen bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind.

Die Strafvorschrift ...

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