Kassensicherungsverordnung rechtzeitig und rechtssicher
Paderborn, 17. November 2020 – Rechtzeitig und rechtssicher – zwei Worte von erheblicher Bedeutung für Steuerpflichtige aus dem Handel, der Gastronomie sowie weiterer Branchen. Ein ordnungsmäßiger Geschäftsbetrieb erfordert seit dem 1. Januar 2020, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem („Kasse“) im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu ...
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2020